Unser Kinderschiff lebt vom Miteinander und der Mithilfe der Eltern. Unsere Eltern bestimmen mit, lernen sich untereinander kennen und bekommen viel mit vom tagtäglichen Geschehen im Kindergarten.
Im Folgenden geben wir einen Überblick über die elterliche Teilhabe:
Elterndienste und -ämter
Jeder Elternteil wählt für jeweils ein Kindergartenjahr einen Dienst oder ein Amt aus, beispielsweise Bücher reparieren, Handtücher waschen, Unterstützung in der Gruppe (bei Krankheit oder Fortbildung der Erzieher*innen) oder in der Küche, Gartenarbeit oder Verantwortung beim Hygiene- und Infektionsschutz usw.
Auch braucht es Eltern, die die Vorstandsämter in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit, Finanzen, Personal sowie Haus und Hof übernehmen.
Arbeitssamstage
Jeder Elternteil nimmt einmal im Kindergartenjahr an einem Arbeitssamstag (9 – 16 Uhr) teil. Die Arbeitssamstage finden vier- bis fünfmal im Jahr statt. Sie dienen der Renovierung und Instandhaltung von Haus und Garten.
Elternabende
Elternabende finden in der Regel alle 6-8 Wochen statt. Abgesehen von der Teilnahmepflicht ist ein möglichst zahlreicher Besuch der Elternabende eine wichtige Voraussetzung für eine gute Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen „Eltern und Eltern“ sowie „Eltern und Erzieher*innen“.
Elternfeste
Elternfeste finden ca. zweimal im Jahr statt und sind eine gute Gelegenheit sich kennenzulernen, auszutauschen und den Kindergarten als Ergänzung eines sozialen Netzes zu erfahren.
Elternversammlungen
Mindestens zweimal im Jahr werden Elternversammlungen einberufen, die Raum bieten für den regelmäßigen Austausch unter den Eltern. Im Rahmen der Elternversammlungen werden zudem wichtige Entscheidungen gefällt, wie beispielsweise die Einstellung von neuen Erzieher*innen, die Aufnahme neuer Familien oder die Renovierung und Gestaltung der Kindergartenräume.
Mitgliederversammlung
Einmal im Kindergartenjahr findet eine Mitgliederversammlung im Kinderschiff statt. Diese dient vor allem dazu, bei Bedarf neue Vorständ*innen zu wählen, die Jahresrechnung und den Jahresbericht des vergangenen Kindergartenjahrs zu genehmigen und die Vorstandsmitglieder zu entlasten. Auch werden Rechnungsprüfer*innen für das aktuelle Kindergartenjahr bestellt und bei Bedarf die Vereinsordnung oder die Satzung angepasst.