Buchungszeiten
Das Kinderschiff ist Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und am Freitag von 8:00 bis 15:00 Uhr geöffnet. Die Kernzeit liegt zwischen 8:45 Uhr und 12:45 Uhr.
Die folgenden typischen Buchungszeiten spiegeln den Bedarf unserer Eltern wider und ermöglichen einen optimalen, auf das Kind ausgerichteten Ablauf im Kindergarten:
A. 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr
B. 8:00 Uhr bis 13:30 Uhr
C. 8:00 Uhr bis 14.30 Uhr
D. 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (außer Freitag: bis 15:00 Uhr)
Grundsätzlich kann euer Kind das Kinderschiff an verschiedenen Tagen zu unterschiedlichen Buchungszeiten besuchen.
Elternbeiträge
Unsere Elternbeiträge richten sich nach Buchungszeitkategorien. Damit wir den Kindergarten möglichst flexibel nutzen können, gibt es im Kinderschiff keine exakte Stundenzahl, sondern eine Buchungszeitkategorie:
- Buchungszeitkategorie 4 bis 5 Stunden: 48 EUR
- Buchungszeitkategorie 5 bis 6 Stunden: 58 EUR
- Buchungszeitkategorie 6 bis 7 Stunden: 69 EUR
- Buchungszeitkategorie 7 bis 8 Stunden: 79 EUR
Vom Bayerischen Staatsministerium werden Eltern von Kindern im Kindergartenalter durch einen Beitragszuschuss in Höhe von 100 EUR monatlich entlastet.
Unter Berücksichtigung dieses Beitragszuschusses ist der Kindergarten für Münchner Kinder ab 3 Jahren* kostenfrei!
*Kinder, die bis zum 31. Dezember des laufenden Einrichtungsjahres, beginnend am 1. September, 3 Jahre alt werden.
Elternbeiträge für Gastkinder
Für Kinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht in München haben, gelten abweichend folgende Elternentgelte für Gastkinder (ab dem Monat der Wohnsitzanmeldung):
- Buchungszeitkategorie 4 bis 5 Stunden: 142 EUR
- Buchungszeitkategorie 5 bis 6 Stunden: 172 EUR
- Buchungszeitkategorie 6 bis 7 Stunden: 202 EUR
- Buchungszeitkategorie 7 bis 8 Stunden: 232 EUR
Die vollständige Beitragsordnung ist hier einsehbar: Beitragsordnung 01.06.2025
Finanzielle Hilfen für Familien
Diese Seite zeigt eine Übersicht, welche finanziellen Hilfen für Familien es in München gibt: https://stadt.muenchen.de/infos/mnfl-finanzielle-leistungen.html
Die Übernahme der freiwilligen Vereinsbeiträge ist leider nicht möglich. Aber ein Zuschuss zu den Verpflegungskosten kann beantragt werden:
„Die Übernahme des Essensgeldes (Verpflegungskosten) erfolgt beim Bezug von Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz über Leistungen zur Bildung und Teilhabe (BuT). Bitte beantragen Sie die Kostenübernahme des Essensgeldes bei Bürgergeld bei Ihrem Jobcenter, bei Wohngeld und Kinderzuschlag beim Amt für soziale Sicherung und bei Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beim Amt für Wohnen und Migration. Eine Übernahme des Essensgeldes durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist in diesem Fall nicht möglich.“
https://stadt.muenchen.de/service/info/ubernahme-der-kitakosten/10390717/n0/
